Testamentserrichtung beim Schmied und nicht beim Schmiedl…
Unsere Kanzlei wird von den erwachsenen beiden Kindern eines Verstorbenen beauftragt, ihre Erbansprüche im Verlassenschaftsverfahren geltend zu machen.
Unsere Kanzlei wird von den erwachsenen beiden Kindern eines Verstorbenen beauftragt, ihre Erbansprüche im Verlassenschaftsverfahren geltend zu machen.
Eine mittlerweile langjährige Mandantin unserer Rechtsanwaltspartnerschaft war vor kurzem mit folgendem, für sie überraschenden, Problem konfrontiert: Sie und ihr Lebensgefährte wollten gemeinsam ein Einfamilienhaus erwerben und selbst sanieren. Weiters brauchen wir hier einen langen Text. Damit wir es testen können.