Mag. Maximilian Lienhart

Die Bonitätsauskunft

16. April 2020 | Mag. Maximilian Lienhart

Die Bonitätsauskunft

Mag. Maximilian Lienhart
16. April 2020

Eine mittlerweile langjährige Mandantin unserer Rechtsanwaltspartnerschaft war vor kurzem mit folgendem, für sie überraschenden, Problem konfrontiert: Sie und ihr Lebensgefährte wollten gemeinsam ein Einfamilienhaus erwerben und selbst sanieren.

Beide gingen davon aus, dass im Zuge der Gespräche mit ihrer Hausbank keine Probleme auftreten würden, da beide seit mehreren Jahren über ein geregeltes Einkommen verfügen und auf gesicherten finanziellen Verhältnissen stehen. Zu ihrer Überraschung wurde der Kreditantrag abgelehnt, dies mit der Begründung, dass unsere Mandantin in der Kreditwarnliste der Bank aufscheinen würde. Wie sich im Nachhinein herausstellte, waren die Daten bei einer privaten Firma gespeichert, die Bonitätsauskünfte an Banken verkauft. Unsere Mandantin hatte vor sechs Jahren drei kleinere Beträge (unter € 200,00) nicht sofort bezahlt, sondern erst nach Mahnung durch ein Inkassounternehmen. Eine der Mahnungen erfolgte zudem zu Unrecht, da ein defektes Produkt angeliefert worden war. Auf Grund unseres Einschreitens wurde beiden Mandanten der Kredit ohne weitere Probleme gewährt, da wir darlegen konnten, dass die Einträge zum einen veraltet sind und zum anderen die gesicherten, finanziellen Verhältnisse unserer Mandanten bei der Hausbank ohnehin ausreichend belegt sind.

In weiterer Folge stellte unsere Partnerschaftauftrags der Mandantin einen Antrag auf Löschung dieser Daten bei der relativ neu eingeführten österreichischen Datenschutzbehörde. Die Gegenseite, nämlich das Unternehmen, das mit derartigen privaten Daten handelt, bestritt das Löschungsbegehren mit der Behauptung, Unternehmen in Österreich hätten einen Anspruch darauf, zu erfahren, dass unsere Mandantin diese Kleinstbeträge vor einigen Jahren erst nach Einmahnung bezahlt habe. Wir bestritten das Vorbringen der Gegenseite unter Berufung auf die seit kurzem geltenden, neuen Vorschriften im Bereich des Datenschutzes und konnten erfolgreich durchsetzen, dass alle Einträge unserer Mandantin gelöscht wurden.

Durch die neue Gesetzeslage wird es zunehmend schwieriger, personenbezogene Daten – dazu gehören eben auch finanzielle Informationen – zu speichern bzw. sogar gegen Entgelt zu verwerten. In gewissen Situationen, nämlich wenn auf Grund der Vorgeschichte der Person damit zu rechnen ist, dass offene Rechnungen, Kredite oder anderes nicht beglichen werden, besteht tatsächlich ein rechtlicher Anspruch von Gläubigern und Unternehmen diese personenbezogenen, finanziellen Informationen zu speichern und zu verwerten. Allerdings hat sich gezeigt, dass die im Gesetz verankerte Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht wird und Daten zu Unrecht weitergegeben werden. Wir raten Ihnen, in solchen Situationen jedenfalls den Rechtsbeistand Ihrer Wahl zu Rate zu ziehen.