„Die Naturgrenze“
Wenn Grundstücksgrenzen nicht im Grenzkataster eingetragen sind und keine Vereinbarung über den Grenzverlauf zwischen den Nachbarn besteht, so wird der wahre Grenzverlauf im Streitfall nach möglichst unbedenklichen, objektiven Grenzzeichen, wie z.B. Grenzsteinen oder Grenzpflöcken bestimmt.